Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte unbedingt beachten:

Bitte unbedingt beachten:

· Nur von Arbeitsbühnenverleih C.Müller eingewiesene Personen dürfen die Arbeitsbühnen bedienen. Sie müssen min. 18 Jahre alt sein.

· Eine Weitergabe der Bühne(n) an Dritte ist nicht gestattet.

· Prüfen Sie unbedingt die Bodenverhältnisse am Einsatzort. Überzeugen Sie sich von evtl. Gewichtseinschränkungen durch Kanäle, Tiefgaragen und dergleichen.

· Achten Sie auf die max. Tragfähigkeit des Arbeitskorbes

· Die Bühne ist nur zur Personenbeförderung vorgesehen.

· Technische Änderungen ausschließlich durch Personal von Arbeitsbühnenverleih C.Müller

· Bitte sichern Sie Ihre Arbeitsbühne gegen Fremdbenutzung. Ggf. berechnen wir Ihnen die Wochenende- und Feiertagsarbeit nach.

· Vermeiden Sie zu Ihren Lasten gehende Reinigungskosten durchstarke Verschmutzung der Arbeitsbühne (z.B. durch Beton oder Farbe, Öl- oder Fettverschmutzung), durch eine ausreichende Abdeckung. Für Sandstrahl-Arbeiten ist dieses Gerät nicht geeignet.

· Prüfen Sie täglich den Motoröl-, Kühlwasserstand sowie den Wasserstand der Batterien.

· Bitte benachrichtigen Sie uns sofort bei Störungen.

· Elektrische Arbeitsbühnen müssen täglich 13 Stunden geladen werden und dürfen nicht mit eingesteckter Stromversorgung betrieben werden (Zerstörung des Batterieladegerätes).

· Bei kalter Witterung unter +5° müssen die Dieselmotoren 5 Minuten warmlaufen. Bei nicht Beachtung kann es zu Schäden an der Hydraulikanlage kommen (Hydraulikschlauch platzt).

Bitte melden Sie die Arbeitsbühne(n) mindestens einen Werktag vor dem Mietende schriftlich frei.

Bei Störungen: Telefon (01 60) 5 57 92 73



In allen unseren Maschinen und Lkw s ist das tragen einer PSA ( Sicherheits Gurt Geschirr) zwingend erforderlich!



1. Der mit Ihnen vereinbarte Mietpreis basiert auf einer Nutzungsdauer von acht Stunden pro Tag. Jede weitere Stunde wird mit 1/8 des vereinbarten Mietpreises berechnet. Das Unterschreiten der Nutzungsdauer berechtigt nicht zur Kürzung des Mietpreises. Transporttage werden als Miettage berechnet. Die Geräte-Freimeldung muss spätestens einen Werktag (schriftlich bis 13 Uhr) vor Mietende erfolgen, ansonsten wird der nächste Tag als Miettag berechnet, auch, wenn das Mietende schon in der Bestellung angegeben wurde. Sollten Sie uns kein Mietende melden, so werden wir automatisch bis zu Ihrer schriftlichen Freimeldung den Mietzeitraum verlängern. Die normale Mietdauer der Maschinen ist von Montags bis Samstags. Falls an einem Tag nicht gearbeitet wird, so muss der Mieter dies einen Tag im Voraus ankündigen. Sonn- und Feiertage werden von uns als nicht Arbeitstage angesehen. Jedoch falls mit den Maschinen gearbeitet wird, so hat der Mieter dies dem Vermieter mitzuteilen. Arbeitsbühnen, die am vorangegangenen Mittag schriftlich bestellt werden, können nicht am gleichen Bestelltag wieder storniert werden. Eine schriftliche Bestellung ist immer in der vereinbarten Mietdauer verbindlich, das heißt, wenn Sie z.B. 5 Tage eine Maschine bestellt haben und diese nicht nutzen, so werden trotz alle dem die 5 Tage berechnet. Eine Gutschrift für den stornierten Auftrag seitens Arbeitsbühnenverleih C.Müller besteht nicht. Sollte sich der Miettag kurzfristig verschieben oder abgesagt werden von Seiten des Kunden, so ist der Kunde verpflichtet dazu eine Stornierungsgebühr in Höhe von 68,00€ netto zu zahlen. Hierunter zählen Wetterbedingte Verschiebungen, da diese nicht vertretbar sind. Stornierungen auf Grund von Krankheit werden von uns nicht als Kündigungsgrund angesehen.



2. Bei allen Mietgeräten gilt als Vertragsbestandteil, dass die Anlieferung/Abholung nur zur/von der Baustelle erfolgt, die auch für das Transportfahrzeug zugänglich ist. Dem Mieter allein obliegt das ein-/ausbringen des Mietgerätes zu/von der Einsatzstelle. Evtl. Erfüllungshilfen werden separat berechnet. Falls bei der Anlieferung des Mietgerätes am Einsatzort Warte- und Abladezeiten entstehen, die nicht durch uns zu vertreten sin, werden diese mit 20,00€ netto pro viertel Stunde zusätzlich berechnet. Gleiches gilt, wenn bei der Abholung des Mietgerätes Warte- und Ladezeiten durch Nichtausbringung zur Aufladestelle, durch tiefentladene Batterien oder leere Kraftstofftank entstehen. Kann das Mietgerät nicht abtransportiert werden, wird bis zur nächsten Freimeldung und Bereitstellung durch den Mieter die Mietzeit weiter und ein erneuter Transport berechnet. Die beim Transport anfallenden Mautgebühren werden separat auf der Rechnung ausgewiesen und kommt zu jedem Angebot hinzu.


3. Bei nachträglich verändertem Mietzeitraum ist Arbeitsbühnenverleih C.Müller berechtigt, den Mietpreis anzupassen.


4. Bei Einsätzen mit Bedienpersonal beträgt die Mindestmietzeit drei Stunden. Die Fahrzeit zum Einsatzort und zurück gilt als Mietzeit.


5. Unsere Arbeitszeiten liegen Montags bis Freitags zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten behalten wir uns vor, Personalzuschläge wie folgt zu erheben: Vor 08:00 Uhr und nach 17:00 Uhr mit 25%, zwischen 18:30 und 07:00 Uhr mit 50%, Samstags mit 50% sowie Sonn- und Feiertags mit 100%. Basis für die Berechnung der Zuschläge ist unser aktueller Stundensatz von 59,00€ netto.


6. Bei längerfristiger Anmietung erfolgt die Abrechnung des Mietgerätes in einem Rhythmus von zwei Wochen, jeweils am 15.- und zum Ende des jeweiligen Monats.


7. Bitte beachten Sie, dass Verunreinigungen durch Farbe, Beton oder Ähnliches durch keine Versicherung abgedeckt sind. Sandstrahlarbeiten sind grundsätzlich untersagt. Entstehende Reinigungskosten werden in voller Höhe weiterberechnet. Entstehende Reinigungskosten werden in Höhe von 65,00€ netto pauschal weiterberechnet. 


8. Unsere Maschinen sind durch eine Maschinenbruchversicherung abgesichert. Im Schadenfall beträgt die Selbstbeteiligung 5.000,00€ netto. Bei grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Zerstörung wird der Schaden zu 100% auf den Mieter umgelegt, da dies die Maschinenbruchversicherung nicht übernimmt. Gummischäden (z.B. Reifen/Hydraulikschläuche) werden ebenfalls nicht übernommen. Falls der Versicherungsbeitrag steigt, wird die Selbstbeteiligung entsprechend angepasst, muss mindestens die jeweilige Selbstbeteiligung sowie der Ausfall wegen Reparaturtage vom Kunden an Arbeitsbühnenverleih C.Müller erstattet werden.


9. Arbeitsbühnenverleih C.Müller wartet seine Maschinen in regelmäßigen Abständen. Sollte trotzdem mal eine Maschine am Einsatzort ausfallen bestehen keine etwaigen Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


10. Miettage sind von Montag bis Samstag. Sollte eine Maschine ausfallen, so besteht kein Recht seitens des Kunden das Geld oder Schadenersatz zurück zu fordern. Arbeitsbühnenverleih C.Müller wird die Maschine reparieren und der Kunde bekommt zu einem späteren Zeitpunkt die Maschine wieder als Entschädigung.

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